Barrierefreiheitsgesetz 2025
Barrierefreie Website: seit 28. Juni 2025 Pflicht für Online-Shops und Buchungen
Seit 28. Juni 2025 müssen Websites barrierefrei sein, über die Verbraucher einen Vertrag abschließen, etwa einen Kauf oder eine Buchung. Das regeln in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme.
Das Wichtigste in Kürze
- 28.06.2025in Kraft getreten, in Österreich (§ 37 Abs. 1 BaFG) und in Deutschland (BFSG)
- unter 10 Personenund höchstens 2 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme: Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen sind ausgenommen (§ 6 BaFG, § 3 Abs. 3 BFSG)
- bis 80.000 €Geldstrafe in Österreich, für kleine und mittlere Unternehmen bis 50.000 € (§ 36 Abs. 1 BaFG)
- bis 100.000 €Geldbuße in Deutschland für eine nicht barrierefreie Dienstleistung (§ 37 BFSG)
Check in 1 Minute
Betrifft das Gesetz Ihre Website? 3 Fragen
Der Check folgt dem Wortlaut von BaFG und BFSG. Er ersetzt keine Rechtsberatung, zeigt aber, wo Sie stehen. Ihre Antworten bleiben in Ihrem Browser.
Wen es betrifft
Wen das Gesetz betrifft und wen nicht
Beide Gesetze setzen dieselbe EU-Richtlinie um, den European Accessibility Act. Für Websites gilt es bei „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“. Gemeint sind Dienstleistungen, die über eine Website oder eine App auf Anfrage eines Verbrauchers erbracht werden, im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags (§ 3 Z 27 BaFG, § 2 Nr. 26 BFSG).
- Erfasst: Online-Shops, Buchungsseiten, Abos und Verträge, die Verbraucher über Ihre Website abschließen.
- Nach dem Wortlaut nicht erfasst: reine Informationsseiten ohne Vertragsabschluss und Angebote nur an Unternehmen.
- Ausgenommen: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten (§ 6 Abs. 1 BaFG, § 3 Abs. 3 BFSG). Kleinstunternehmen heißt: weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro (§ 3 Z 19 BaFG, § 2 Nr. 17 BFSG).
Wer das Gesetz erfüllen muss, beschreibt in den Geschäftsbedingungen oder einem ähnlichen Dokument, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt (§ 14 Abs. 2 und Anlage 3 BaFG). Als Maßstab gelten die im Amtsblatt der EU veröffentlichten Normen (§ 5 BaFG).
Checkliste
Barrierefreie Website: 11 Punkte zum Abhaken
Die Punkte folgen den Erfolgskriterien der WCAG 2.2, dem Regelwerk des W3C für barrierefreie Websites. Haken Sie ab, was bei Ihrer Seite schon stimmt; der Stand bleibt nur in diesem Browser-Fenster.
0 von 11 erfüllt
Strafen und Fristen
Bis 80.000 € in Österreich, bis 100.000 € in Deutschland
| Punkt | Österreich (BaFG) | Deutschland (BFSG) |
|---|---|---|
| Nicht barrierefreie Dienstleistung angeboten | bis 80.000 €, kleine und mittlere Unternehmen bis 50.000 € (§ 36 Abs. 1) | bis 100.000 € (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2) |
| Informationen zur Barrierefreiheit fehlen | bis 40.000 €, kleine und mittlere Unternehmen bis 25.000 € (§ 36 Abs. 2 Z 2) | andere Verstöße bis 10.000 € (§ 37 Abs. 2) |
| Verträge von vor dem 28.06.2025 | dürfen bis Ablauf weiterlaufen, höchstens 5 Jahre (§ 37 Abs. 2) | dürfen bis Ablauf weiterlaufen, längstens bis 27.06.2030 (§ 38 Abs. 1) |
So bauen wir
Barrierefrei von Anfang an, vor dem Start gemessen
Jede Seite, die wir bauen, prüfen wir vor dem Start in 9 Bildschirmbreiten, hell und dunkel, mit Google Lighthouse und dem Prüfprogramm axe. Das Ziel sind mindestens 95 von 100 Punkten bei der Barrierefreiheit. Im Paket Sichtbar gehört eine Erklärung zur Barrierefreiheit dazu.
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Fragen
Häufige Fragen zur barrierefreien Website
Gilt das Gesetz für reine Informationsseiten?
Nach dem Wortlaut nicht. Erfasst sind Dienstleistungen, die im Hinblick auf den Abschluss eines Verbrauchervertrags über eine Website erbracht werden. Eine Seite ohne Kauf, Buchung oder Vertrag fällt nicht darunter.
Bin ich als Einzelunternehmen betroffen?
Wenn Sie Dienstleistungen anbieten, weniger als 10 Personen beschäftigen und Ihr Umsatz oder Ihre Bilanzsumme höchstens 2 Millionen Euro beträgt, sind Sie als Kleinstunternehmen ausgenommen (§ 6 Abs. 1 BaFG, § 3 Abs. 3 BFSG).
Gilt das Gesetz auch für Angebote an Unternehmen?
Nein. Beide Gesetze gelten für Dienstleistungen an Verbraucher. Wer nur an Unternehmen verkauft, ist nach dem Wortlaut nicht erfasst.
Was droht bei Verstößen?
In Österreich bis 80.000 €, für kleine und mittlere Unternehmen bis 50.000 € (§ 36 Abs. 1 BaFG). In Deutschland bis 100.000 € für das Anbieten einer nicht barrierefreien Dienstleistung (§ 37 Abs. 1 Nr. 8 und Abs. 2 BFSG).
Brauche ich eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Wer unter das Gesetz fällt, muss beschreiben, wie seine Dienstleistung die Anforderungen erfüllt, in den Geschäftsbedingungen oder einem ähnlichen Dokument (§ 14 Abs. 2 und Anlage 3 BaFG).
Lohnt sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht?
Ja. Eine barrierefreie Seite ist für alle leichter zu lesen und zu bedienen, auch am Handy, bei Sonnenlicht oder mit wenig Zeit. Klare Überschriften und beschriftete Bilder helfen außerdem Suchmaschinen, Ihre Seite zu verstehen.
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Quellen
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG), BGBl. I Nr. 76/2023, geltende Fassung im Rechtsinformationssystem des Bundes: § 2, § 3 Z 19 und 27, § 5, § 6, § 14, § 36, § 37, Anlage 3.
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), gesetze-im-internet.de: § 1 Abs. 3, § 2 Nr. 17 und 26, § 3 Abs. 3, § 37, § 38.
- W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
Gesetzestexte gelesen am 16.10.2026. Keine Rechtsberatung.